Die gesetzlichen Krankenkassen sehen aufgrund der Richtlinien zur Krebsfrüherkennung folgende Leistungen vor:
ab dem 20. Lebensjahr: |
Blutdruckmessung Krebsabstrich Tastuntersuchung des inneren Genitale
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ab dem 30. Lebensjahr: |
zusätzlich Tastuntersuchung der Brust und Inspektion der Haut
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ab dem 50. Lebensjahr: |
zusätzlich rektale Untersuchung und Standardtest auf okkultes Blut im Stuhl
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ab dem 55. Lebensjahr: |
alle zwei Jahre rektale Untersuchung, Standardtest auf okkultes Blut im Stuhl oder alle 10 Jahre Darmspiegelung
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50. - 69. Lebensjahr: |
Mammographie-Screening |
Wünschenswert und medizinisch sinnvoll können darüber hinaus sein:
- Ultraschalluntersuchung der Brust
- Ultrasschalluntersuchung des inneren Genitale (Gebärmutter, Eierstöcke)
- HPV-Test vom Gebärmutterhals
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